Legalität von Absinth in der Schweiz

Wann wurde Absinth wieder legal in der Schweiz?

Absinth wurde in der Schweiz im Jahre 1910 verboten. Warum und wie das genau passierte, das habe ich dir im Beitrag zusammengefasst. Eine verknappte Zeitleiste, rund um das Verbot und wie er wieder legal in der Schweiz wurde, findest du hier.

  • 1905: Der unschöne Mord im Val-de-Travers
  • 1908: In einer schweizweiten Abstimmung wurde gegen das Absinth gestimmt.
  • 1910: Das Resultat der Abstimmung wurde durchgesetzt ab hier galt schweizweit ein Absinth Verbot.
  • 1999: Das Verkaufsverbot für Absinth (in der EU) wurde aufgehoben.
  • 2000: Lockerung in der Bundesverfassung (Artikel 32) mit dem Absinthverbot wurde gelöscht). Nach Bundesnahrungsmittelgesetzt bliebt Absinth aber weiter verboten.
  • 2001: Erste vereinfachte Konzession für die Wiederaufnahme der Absinth Herstellung.
  • 2004: Abstimmung des Schweizer Volkes (am 13. Juni 2004) über die Legalisierung von Absinth.
  • 2005: Endlich viel dann auch in der Schweiz das Produktions- und Verkaufsverbot von Absinth. Dies passierte am 01. März 2005.

Seitdem hat sich die Absinth-Produktion in der Schweiz, insbesondere im Val-de-Travers (dem traditionellen Herzen der Schweizer Absinth-Produktion), wiederbelebt und wird nun als kulturelles und gastronomisches Erbe der Region gefeiert.

Legalität von Absinth in der Schweiz
Legalität von Absinth in der Schweiz

Die Legalisierung aus sicht der Schweiz

Nach dem 01. März 2005 war wieder alles wie früher, oder eben doch nicht. Die Brenner aus dem Val-de-Travers waren gar nicht erfreut über die Legalisierung vom Absinth. Zumindest zum Start nicht.
Hatten die legalen Brennereien bis anhin nur ein einziges Problem – Die Angst vor dem erwischt werden – kamen auf einen Schlag ganz viele dazu. War der bisherige Feind, die Eidgenössische Alkoholverwaltung doch plötzlich der Freund. Mussten sie sich erstmals mit Marketing, mit Etiketten Erstellung, Dem Einhalten von Grenzwerten etc. auseinandersetzten.

Auch hatten sie lange Angst davor, dass der Absinth dadurch von seinem Charme verliert. Sie fürchteten sich von einer Überschwemmung des Marktes, sodass Absinth plötzlich überall zu kaufen wäre.

In Môtiers wurde die Abstimmung und die Legalisierung dennoch symbolträchtig gefeiert.

Die Legalisierung aus Französischer Sicht

In Frankreich hat der Staat eine leichte Lockerung per 1999 bewilligt. Ab dem Zeitpunkt durften wieder Alkoholische Getränke auf Wermutpflanzen-Basis legal produziert werden.

Die Allgemeinheit musste aber noch bis zum 17. Mai 2011 warten, bis der Absinth wieder genehmigt und ohne Einschränkung produziert, sowie auch konsumiert werden durfte. Das Umdenken passierte vor allem weil Jahre zuvor, der Absinth in der Schweiz wieder erlaubt wurde.

Nach wie vor glauben / behaupten viele Franzosen, dass der Absinth eine Erfindung aus ihrem Lande sei. Doch zum Glück gibt es genügend Beweise, für den Ursprung in der Schweiz.

Was den heutigen Absinth ausmacht?

Mit dem neu aufkommen des Absinths gab es auch neue Regeln. Ein Absinth in der Schweiz besteht aus den grundlegenden drei Zutaten. Ohne diese, dem Fenchel, dem Anis und dem Wermut, ist ein Absinth kein Absinth. Auch gehören maximal 35 mg Thujon in den Absinth.
Dieser darf den Wert von 35 hm/Liter nicht überschreiten.

Doch Absinth gibt’s nicht nur in der Flasche. Absinth bekommst du auch als Wurst, Praline, in Konfiteuren oder gar in Kosmetika.




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